Geschützte Schöpfungen
Als geschützte Schöpfungen gelten:
- Technische Geisteswerke » www.patente.ch
- Handlungsanleitungen für
- unmittelbare Anwendungen von Naturkräften
- Herstellung von Sachen
- Handlungsanleitungen für
- Ästhetische Geisteswerke » www.urheberrechte.ch
- Unmittelbar sinnlich wahrnehmbare Schöpfungen
- Individuell prägende, an den Schönheitssinn appellierende Darbietungen Empfindungen wie
- Literatur
- Musik
- Darstellende Kunst
- Designs (früher Muster und Modelle) » www.designrecht.ch
- Kennzeichen » www.kennzeichenrechte.ch
- Personengebundene Kennzeichen
- wesentlichste Bedeutung: Namen von Persönlichkeiten mit Leistungsausweis
- Unternehmenskennzeichen
- Firma
- Schutz gemäss Firmenrecht » www.firmen-recht.ch
- Handelsname
- Abkürzung der Firma
- Schutz nur im Rahmen der Normen gegen den unlauteren Wettbewerb
- Firma
- Warenkennzeichen » www.markenrechte.ch
- Kennzeichnung von Waren, Produkten und Dienstleistungen
- Symbolkraft für Produkt und Produzent
- Personengebundene Kennzeichen







