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Immaterialgüterrecht Schweiz

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Immaterialgüterrechtsprozess

Rechtsgebiet:
Immaterialgüterrecht Schweiz
Stichworte:
Immaterialgüter, Immaterialgüterrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zuständigkeiten

  • sachlich
    • Patentstreitigkeiten (Bestandes- und Verletzungsklagen, + Klagen auf Lizenzerteilung)
      • Bundespatentgericht
    • Streitigkeiten über geistiges Eigentum (Domainnamen, Namen, Enseignes, Lizenzstreitigkeiten)
      • umstritten
  • funktional
    • Bundespatentgericht: als einzige Instanz
    • Handelsgerichte: als erste Instanz
    • Bei kommunalen Gerichten: mehrstufige Instanzen
  • geografisch
    • kommunale Gerichte
      • zuständig im betreffenden Gerichtssprengel
    • Handelsgerichte
      • kantonal
    • Bundespatentgericht
      • gesamtschweizerisch

Ordentliches Verfahren

  • Anwendung ZPO
  • Stufenklage
    • 1. Stufenklage (Auskunftsbegehren)
    • 2. Stufenklage (Schadenersatzforderung)
  • Instruktionsverhandlung
    • Gerichtlich klare Traktandierung erforderlich:
      • Erörterung des Streitgegenstands?
      • Fragen zur Ergänzung des Sachverhalts?
      • Mündliche Replik und Duplik?
      • Durchführung einer Beweisabnahme?
      • Durchführung einer Vergleichsverhandlung?
  • Hauptverhandlung
    • Parteivorträge
    • Beweisabnahme
    • Schlussverträge
  • Zwischenentscheide
    • Selbständige Anfechtbarkeit
  • Verfahrensbeendigung ohne Entscheid
    • Vergleich
    • Klageanerkennung
    • Klagerückzug
  • Endentscheid
    • Begründung
    • Dispositiv
    • ggf. Beseitigung Rechtsvorschlag (Rechtsöffnungstitel)
    • Kosten- und Entschädigungsfolgen

Beweisverfahren

Erwähnenswert sind folgende Beweismittel (Ziff. 1 -3) sowie das Privatgutachten (Ziff. 4):

  • Sachverständigengutachten
  • Schiedsgutachten
  • Sachverständiger Zeuge
  • Privatgutachten
    • = kein Beweismittel, sondern qualifizierte Parteibehauptung
    • Arten der Einbringung des Privatgutachtens
      • Einbindung in die Rechtsschrift
      • Parteibefragung
      • Beweisaussage
      • Über Urkundenbeweis
      • Antrag, einen sachverständigen Zeugen zu befragen
      • Via Stellungnahme zu Fachrichtervotum, Stellungnahme zu Gerichtsgutachten und im Zusammenhang mit Beweisergebnis.

Prozessieren vor Bundespatentgericht (BPatGer)

Die Eckdaten:

  • In Betrieb ab 2012 in St. Gallen
  • Übergangsrechtliche Fragestellungen
    • BPatGer übernimmt alle Fälle, bei denen noch keine Hauptverhandlung durchgeführt ist
    • Überweisungsfälle sind insbesondere aus den 4 Handelsgerichts-Kantonen zu erwarten
  • Besondere Ausstandsregeln gemäss PatGG
  • Besondere Bestimmungen zur vorprozessualen Beweisführung (nPatG 77).

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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